Hospizgruppe Ingelheim e.V.

Mitglied im Hospiz- und Palliativverband Rheinland-Pfalz e.V.

Patientenverfügung



22.10.2022 Seminar Patientenverfügung

Teilnehmer Seminar Patientenverfügung

Schon seit vielen Jahren stellt die Beratung zum Thema Patientenverfügungen ein häufig und begeistert angefragtes Angebot der Hospizgruppe Ingelheim dar.

Um dem anhaltenden Beratungsbedarf auch weiterhin fachkundig und auf aktuellstem Stand gerecht werden zu können, trafen sich am Samstag, den 22.10.2022, 15 Ehrenamtliche der Hospizgruppe, um sich in einer ausführlichen Schulung diesem wichtigen Themenfeld zu widmen.

Rund um die Patientenverfügung

Diese Schulung wurde gehalten von Diplom-Sozialpädagogin und Supervisorin Jana Schempf unter Begleitung von Hospizschwester Bianca Meyer. Inhaltsschwerpunkte waren grundlegende Fragen zum Thema Vorsorge hinsichtlich Krankheit und die letzte Lebensphase sowie eine ausführliche Besprechung der bei der Beratung verwendeten Patientenverfügungsmappe der IGSL (Internationale Gesellschaft für Sterbebegleitung und Lebensbeistand). Es war ein intensiver Vormittag mit viel Raum für lebhafte Gespräche, in denen viele Fragen geklärt werden konnten.

Fortsetzung folgt!

Unterstützung bei einer Patientenverfügung

Wofür sollte ich denn überhaupt Vorsorge treffen? Was kann denn schon passieren?

Jeder von uns kann durch Unfall, Krankheit oder Alter in die Lage kommen, dass er wichtige Angelegenheiten seines Lebens nicht mehr eigenständig regeln kann. Das umfasst nicht nur die Frage nach Hilfe durch Andere (Familienangehörige oder Freunde), sondern auch die Fragen, wer im Falle mein Vermögen verwaltet, Bankgeschäfte regelt oder eben benötige Hilfen organisiert.

Wer für sich verhindern möchte, dass im Ernstfall ein staatlich bestellter Betreuer die wichtigen Angelegenheiten regelt, sollte vorsorgen - mit einer Patientenverfügung.

"Kein Recht ohne Voll­macht"

Ohne „Vertretungs­macht“ darf niemand für einen anderen Menschen Entscheidungen treffen, egal ob es um Gesundheit, Finanzen oder die Wohnung geht. Das ergibt sich aus dem Grund­gesetz.
Nur Eltern dürfen für ihre minderjäh­rigen Kinder entscheiden. Für alle anderen setzt ein Gericht – manchmal im Eilverfahren – bei Bedarf einen Betreuer ein. Das ist oft ein Angehö­riger, aber nicht immer. Und es kann durch­aus passieren, dass es nicht derjenige ist, den sich der Betreute wünscht." (Quelle: Stiftung Warentest)

Das heißt auch, dass Eltern gegenüber ihren volljährigen Kindern keine Rechte haben, wenn nicht eine Vorsorgevollmacht vorliegt.

Gerne können Sie die umfassende Patientenverfügung mit Vorsorgevollmachten für Rechtsgeschäfte, Betreuungsverfügungen, Behandlungsvereinbarungen und Vollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten bei uns zum Preis von 10,00 € erwerben.

Vorsorgemapp Patientenverfügung


Die Vorsorgemappe besteht ausfolgenden Teilen:

  • Patientenverfügung   
  • Vorsorgevollmacht für Entscheidungen in persönlichen Angelegenheiten   
  • Betreuungsverfügung   
  • Vollmacht für Rechtsgeschäfte aller Art   
  • Behandlungsverfügung   
  • Gedanken zu meinem Sterben   
  • Hinweise und Empfehlungen zur Selbstbestimmung am Lebensende    
  • Notfallkarte


Benötigen Sie Unterstützung beim Ausfüllen oder einfach eine Beratung zum Thema?

Wir beraten Sie gerne persönlich. Wir helfen gerne kostenlos weiter.
Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. 


Wenn Sie uns eine Anfrage senden, setzen wir uns gerne mit Ihnen in Verbindung.

Oder rufen Sie uns unter 06132 / 714981 an und hinterlassen uns ggf. eine Nachricht auf dem AB. 

Anfrage zur Patientenverfügung - Hospizgruppe Ingelheim e. V.

Vereinbaren Sie einen Termin mit uns. Wir beraten Sie gerne persönlich!  

 

▲ Unsere Angebote ▲



▲ nach oben ▲


 

E-Mail
Anruf
Karte
Infos
Instagram